Die Nachricht über Getty Images war für mich ein Anlass, wieder über den Wert von Bildern nachzudenken. Inzwischen hat das Unternehmen am 21. Oktober 2026 für bestimmte US-Gesellschaften ein vorab abgestimmtes Chapter-11-Verfahren eingeleitet. Laut eigener Mitteilung läuft der Geschäftsbetrieb weiter. Eine Restrukturierung ist also kein Verschwinden der Bildagentur. Und aus dem Verfahren allein lässt sich auch keine einfache Ursache namens KI ableiten.

Die größere Frage bleibt trotzdem interessant. Generative KI macht es leicht, eine bestimmte Bildvorstellung schnell in vielen Varianten umzusetzen. Für manche Aufgaben ist das ausgesprochen nützlich. Ein Teil dessen, wofür früher ein generisches Stockmotiv gebraucht wurde, lässt sich heute anders herstellen.

Was genau kaufen wir mit einem Bild?

Manchmal suchen wir nur eine Illustration für eine Idee. Manchmal wollen wir einen konkreten Menschen zeigen, einen tatsächlichen Ort oder einen Moment, der sich nicht wiederholen lässt. Von außen sind beides Bilder. Der Wert, den sie liefern, ist sehr verschieden.

Drei Gründe, für ein Bild zu bezahlen.
  1. AuthentizitätDie Aufnahme dokumentiert einen wirklichen Moment.
  2. ExklusivitätEin eigener Zugang oder eine unverwechselbare Handschrift.
  3. NutzungsrechteEine nachvollziehbare Grundlage für den konkreten Einsatz.
Einordnung für die Bildauswahl. Herkunft und Rechte müssen unabhängig vom eingesetzten Werkzeug geprüft werden.

Eine Kamera kann Zugang dokumentieren: Jemand war dort, hatte die Erlaubnis und hat eine Situation wahrgenommen. Ein Model kann eine ähnliche Szene erzeugen. Es verschafft damit aber keinen nachträglichen Zugang zu diesem Ereignis. Gerade bei Berichterstattung, echten Mitarbeitern oder Kundenerfahrungen macht das einen erheblichen Unterschied.

Screenshot aus dem ursprünglichen LinkedIn-Post: Ein KI-System weist auf mögliche Ähnlichkeit mit Inhalten Dritter hin.
Das Originalbild des LinkedIn-Beitrags vom 15. Oktober 2026: ein Screenshot einer KI-Bildanfrage. Es illustriert die Frage nach Ähnlichkeit und Nutzbarkeit; der Systemhinweis ist keine rechtliche Prüfung. Quelle ↗

Die Rechtefrage bleibt Teil der Arbeit

Ähnliches gilt für Nutzungsrechte. Ein überzeugendes Ergebnis sagt noch wenig darüber, ob es sich für einen bestimmten Einsatz eignet. Bei lizenzierten Bildern muss der vereinbarte Umfang passen. Bei eigenen Aufnahmen müssen die erforderlichen Rechte geklärt sein. Auch bei erzeugten Motiven bleiben Fragen nach Ähnlichkeit, Personen und Marken. Diese Arbeit verschwindet mit dem Werkzeugwechsel nicht.

Ein Bild lässt sich erzeugen. Ein tatsächlicher Zugang zu Menschen, Orten und Ereignissen bleibt etwas Eigenes.

Für die Markenarbeit würde ich deshalb zuerst nach dem Auftrag des Bildes fragen. Soll es etwas erklären, etwas Eigenes aufbauen oder Wirklichkeit belegen? Danach lässt sich sinnvoll über Stock, Shooting und KI sprechen. Wer nur die Herstellung vergleicht, übersieht leicht den Teil des Werts, der sich gar nicht herstellen lässt.

Quellen und Hintergründe

Ausgangspunkt: LinkedIn-Beitrag vom .

Originalbeitrag auf LinkedIn ↗